Die Hausordnung des Gymnasiums An der Stenner
Verabschiedet am 21.01.2016
Überall dort, wo mehrere Menschen aufeinandertreffen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, ein Regelwerk für den Umgang miteinander zu schaffen. Diese Hausordnung soll Orientierungshilfen geben. Leider lässt es sich aus Gründen des Unfallschutzes oder der Sicherung einer störungsfreien Unterrichtsatmosphäre nicht vermeiden, auch Verbote auszusprechen. Wer sich jedoch vernünftig verhält, den werden die Regeln der Hausordnung sicherlich nicht einschränken.
1. Zeitlicher Rahmen
Der Unterricht am Gymnasium An der Stenner erfolgt im gebundenen Ganztag.
Die Unterrichtsstunden dauern 45 bzw. 90 Minuten. Die SchülerInnen verlassen den Unterricht frühestens mit dem Gong. Während der Doppelstunden (1.-4. Stunde) dürfen die SchülerInnen den Unterrichtsraum nicht verlassen.
Der Unterricht wird weitgehend in Doppelstunden erteilt. Die Mittagspause beginnt nach der 5. oder 6. Stunde und dauert 60 Minuten.
Für Klassen mit Mittagspause in der 7. Stunde: | Für Klassen mit Mittagspause in der 6. Stunde: | |||
1./2. Std. | 7.50 - 9.20 Uhr | 1./2. Std. | 7.50 - 9.20 Uhr | |
Pause | Pause | |||
3./4. Std. | 9.40 - 11.10 Uhr | 3./4. Std. | 9.40 - 11.10 Uhr | |
Pause | Pause | |||
5. Std. | 11.30 - 12.15 Uhr | 5. Std. | 11.30 - 12.15 Uhr | |
6. Std. | 12.20 - 13.05 Uhr | (6. Std.) | Mittagspause | |
(7. Std.) | Mittagspause | 7. Std. | 13.25 - 14.10 Uhr | |
8. Std. | 14.10 - 14.55 Uhr | 8. Std. | 14.10 - 14.55 Uhr | |
9. Std. | 15.00 - 15.45 Uhr | 9. Std. | 15.00 - 15.45 Uhr |
2. Unterrichtsbeginn und -ende
Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr und endet im Ganztag montags, mittwochs und donnerstags um 15.45 Uhr sowie dienstags und freitags um 13.05 Uhr.
Das Schulgebäude wird um 7.30 Uhr geöffnet. Die SchülerInnen halten sich bis 7.45 Uhr in der Pausenhalle, in der Mensa oder auf den Pausenhöfen auf.
Ein unnötig frühes Erscheinen vor Beginn des Unterrichts (das gilt auch für die 2. und 3. Stunde) sollte vermieden werden. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände möglichst bald zu verlassen (Ausnahme: FahrschülerInnen mit ungünstigen An- und Abfahrtzeiten).
Mit Lärm verbundene Spiele sind weder im Schulgebäude noch auf den Pausenhöfen gestattet.
Erst nach dem Gong um 7.45 Uhr können Klassen- und Fachraumtrakte betreten sowie Klassenbücher und -schlüssel von dazu bestimmten SchülerInnen im Verwaltungstrakt abgeholt werden.
Pünktlich zu Beginn einer jeden Stunde hat jede(r) SchülerIn im oder - wenn dieser verschlossen ist - unmittelbar vor dem Unterrichtsraum zu sein.
3. Pausen
Zu Beginn der großen Pausen werden die Unterrichtsräume verlassen und vom Fachlehrer verschlossen. Die Treppen sind zügig zu räumen und frei zu halten. Das Sitzen auf den Treppen ist nicht gestattet.
Als Aufenthaltsorte stehen zur Verfügung:
- die Pausenhalle,
- beide Schulhöfe,
- das Außengelände zwischen beiden Schulgebäuden,
- der Schulhof Haus 2 (Stennerstraße 1) nur für SchülerInnen der Sek. II,
- die Mensa,
- die Ganztagsräume über der Mensa.
Offene Getränke und Tellergerichte dürfen nicht mit in die Klassenräume oder Flure genommen werden.
Teller, Tassen, Gläser und Besteck müssen in der Mensa bleiben. Jeder sollte sich für die Sauberkeit der Mensa verantwortlich fühlen.
Im Gebäude sind Laufen, Toben und Ballspiele mit Gegenständen gleich welcher Art wegen der Unfallgefahr generell verboten.
Ballspiele mit kleinen Bällen sind nur auf dem äußeren Schulhof vor dem naturwissenschaftlichen Trakt sowie auf dem Kleinspielfeld des Außengeländes erlaubt.
Der innere Schulhof wird als Ruhebereich genutzt. Deshalb sind sämtliche Ballspiele untersagt.
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
4. Verlassen des Schulgeländes
Das Verlassen des Schulgeländes ist SchülerInnen der Sekundarstufe I während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen verboten.
Ein vorzeitiges Verlassen des Schulgeländes ist nur nach vorheriger Abmeldung beim Klassen- oder Fachlehrer - z.B. bei Krankheit - gestattet.
5. Verwaltungstrakt
Der Verwaltungstrakt darf nur mit triftigem Grund betreten werden.
Die enge Verbindungstreppe zwischen Hausmeisterloge und dem Verwaltungstrakt darf aus Sicherheitsgründen nicht von SchülerInnen begangen werden. Ausnahme: SchülerInnen der Musikklasse, die ihre Instrumente in die Schließfächer bringen oder von dort abholen.
6. Sicherheit
Auf MitschülerInnen ist stets Rücksicht zu nehmen. Friedvoller Umgang miteinander sollte selbstverständlich sein. Raufereien (auch aus „Spaß“) sind sofort zu unterbinden.
Handlungen, die mit Gefahren verbunden sind wie z.B. das Hinauslehnen aus Fenstern, das Sitzen auf Fensterbänken und das Rutschen auf Treppengeländern, sind zu unterlassen.
Es dürfen keine Gegenstände, die MitschülerInnen gefährden könnten (Messer, Waffen, Schlagringe, Wurfsterne, für SchülerInnen der Sekundarstufe I auch Feuerzeuge und Streichhölzer), in die Schule mitgebracht werden.
Gefährdende Sportgeräte wie z.B. Skateboards und Roller dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
Aus Sicherheitsgründen müssen alle nicht als Park- und Abstellflächen ausgewiesenen Bereiche frei gehalten werden (Feuerwehrzufahrten).
7. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Mopeds, usw.
Fahrräder können in den Fahrradständern auf dem Außenhof abgestellt werden.
Motorisierte Zweiräder sind auf dem dafür ausgewiesenen Platz abzustellen.
8. Mitverantwortung
Alle SchülerInnen sind mitverantwortlich für die Sauberkeit in der Schule!
Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
Mobiles Telefonieren ist auf dem gesamten Schulgelände verboten (Ausnahme Oberstufe im Aufenthaltsraum in der Mensa und Haus 2).
Nur an ausgewiesen Orten in der Schule ist die Benutzung von Handys/Tablets/Notebooks erlaubt.
Jeder Schüler/jede Schülerin sorgt dafür, dass kein Abfall sorglos weggeworfen wird, sondern in einem dafür vorgesehenen Behälter landet.
Vor Verlassen der Klasse räumt jeder Schüler/jede Schülerin seinen/ihren Arbeitsplatz auf, sämtlicher Müll gehört in den Mülleimer!
Sachbeschädigungen jeglicher Art an Mobiliar, Wänden, Geräten u.a. werden unmittelbar bei einem/r LehrerIn, dem Hausmeister oder der Schulleitung gemeldet.
Schulinventar und -bücher werden pfleglich behandelt.
9. Nachbarschaft
Das Gymnasium An der Stenner pflegt die guten nachbarschaftlichen Beziehungen zu den AnwohnerInnen der umliegenden Grundstücke.
Das bedeutet, dass alle SchülerInnen den NachbarInnen mit Höflichkeit begegnen und dass alles unterlassen wird, was die nachbarschaftlichen Beziehungen stören könnte.