3 Beratung und Prävention in der Mittelstufe am Gymnasium An der Stenner
3.1. Beratung der Schullaufbahn
Eine transparente und kontinuierliche Beratung steht im Fokus unseres Handelns in der Mittelstufe und verfolgt das Ziel einer erfolgreichen und bruchlosen Bildungsbiografie.
Die Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten ist grundsätzlich Aufgabe einer jeden Lehrkraft (siehe auch Schulgesetz § 42,44).
Insbesondere die Klassenleitungen, die wie in der Erprobungsstufe jeweils zu zweit als Klassenleitungstandem arbeiten, stehen den Jugendlichen und Eltern als erster Ansprechpartner zum Beispiel
nach Absprache in den wöchentlichen Sprechstunden,
über unsere schulinterne digitale Kommunikationsplattform IServ,
bei den halbjährlichen Elternsprechtagen
zur Verfügung.
Natürlich beraten darüber hinaus auch alle Fachlehrerinnen und –lehrer auf dieselbe Weise.
Des Weiteren können sich ganz besondere Beratungsanlässe ergeben, die gemeinsam durch die Klassenleitung und die Mittelstufenkoordinatorin bzw. ihren Stellvertreter oder die Schulleitung betreut werden. Das können unter anderem sein…
Beratung hinsichtlich der Möglichkeit eines Schulformwechsels zu einer Gesamt-, Real-oder Sekundarschule, der ausschließlich auf Antrag der von den Erziehungsberechtigten bis spätestens zum Ende der Jahrgangsstufe 8 (s. auch § 13,3 APO SI) an die Schulleitung gerichtet werden muss;
Beratung bei drohender Überschreitung der Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I: die Verweildauer darf nicht mehr als um zwei Jahre überschritten werden, eine Jahrgangsstufe darf nicht mehr als einmal wiederholt werden (s. § 2 und § 7,8 APO SI);
Beratung bei Nichtversetzung in die gymnasiale Oberstufe oder einem geplanten Schulformwechsel zum Berufskolleg (Hier muss das Erreichen eines Abschlusses z. B. Hauptschulabschluss nach der Jahrgangsstufe 9 geprüft werden.).
3.2 Nachprüfung
Ein besonderer Beratungsanlass entsteht, wenn Schülerinnen und Schüler die Versetzung nicht regulär erreichen und eine Nachprüfung anstreben.
Dies ist ab der Jahrgangsstufe 7 erstmalig möglich, wenn durch die Nachprüfung eine defizitäre Leistung eines Faches ausgeglichen werden kann und dann die Versetzungsbestimmungen erfüllt werden.
Über die Möglichkeit zur Nachprüfung entscheidet die Zeugniskonferenz. Die Eltern werden mit dem Zeugnis schriftlich über die Anmeldefrist, die zumeist in der Mitte der Sommerferien, zwei Wochen vor der Nachprüfung endet, informiert.
Ist die Anmeldung erfolgt, so schreiben die Schülerinnen und Schüler zunächst am Montag vor Beginn des Schuljahres eine schriftliche Arbeit in der regulären Länge der sonstigen Klassenarbeiten des Schuljahres. Am nächsten Tag findet dann eine etwa 15minütige mündliche Prüfung statt.
Mündliche Fächer werden ausschließlich mündlich geprüft.
Die Schulleitung bildet für die Nachprüfung einen Prüfungsausschuss. Zudem sind als weitere Mitglieder die bekannte Fachlehrkraft sowie eine weitere fachkundige Lehrkraft in diesem Ausschuss vertreten.
Genaue Informationen zu Inhalt und erteilen die Fachlehrkräfte. Es dürfen jedoch keine genauen Themenabsprachen zwischen Prüfling und Prüfer stattfinden.
Sind durch die Nachprüfung die Versetzungsbestimmungen für die nächsthöhere Jahrgangsstufe erfüllt, erstellt die Schule ein neues Zeugnis mit der abgeänderten neuen Note.
3.3 Versetzungsbestimmungen
Die Unterrichtsfächer sind in zwei Fächergruppen eingeteilt, wobei die schriftlichen Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und die zweite Fremdsprache (Französisch oder Latein) der Fächergruppe I und alle übrigen Fächer (auch das schriftliche Fach des Wahlbereichs II) der Fächergruppe II zugeordnet werden.
Die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erfolgt, wenn
in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen vorliegen,
die Leistungen in nicht mehr als einem Fach der Fächergruppe I (D, E, M F/L) mangelhaft sind und durch eine befriedigende Leistung in derselben Fächergruppe ausgeglichen werden können und die Leistungen in nicht mehr als einem der anderen Fächer der Fächergruppe II nicht ausreichend sind.
Weiterführende Informationen zu den Versetzungsbestimmungen finden Sie hier.
3.4. Beratung bei Problemen und Konflikten
3.4.1. Lerncoaching
Jugendliche, die eine Jahrgangsstufe wiederholen mussten, haben bei uns am Gymnasium An der Stenner die Möglichkeit, ihre Lernbiografie im Rahmen eines Lerncoachings gemeinsam mit einer Lehrkraft, die sie nicht unterrichtet, zu thematisieren und Ziele zur Überwindung der Probleme und Störungen beim Lernen zu formulieren und in einem weiteren Schritt eigenständig Lösungen zu erarbeiten. Das Lerncoaching basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und der Eigenständigkeit, d.h. die Lehrkraft fungiert als ein Begleiter.
Weiterführende Informationen zum Lerncoaching erhalten Sie bei Frau Westermann oder Herrn Licandro.
3.4.2. Schulsozialarbeiterin
Insbesondere in der Zeit der Pubertät finden für Jugendliche viele Entwicklungsprozesse auf unterschiedlichen Ebenen gleichzeitig statt. So sind oftmals auch andere Bereiche als die schulischen betroffen und verursachen Unsicherheiten oder Ängste.
Unsere Schulsozialarbeiterin, Frau Knabe, steht allen Schülerinnen und Schülern für Probleme, die nicht den Unterricht oder die Schullaufbahn betreffen, zur Verfügung. Sie vermittelt ggf. auch weiterführende Kontakte zu externen Experten.
Jede Schülerin, jeder Schüler sowie auch Erziehungsberechtigte können sich (bevorzugt per IServ- Mail) an sie wenden und einen Gesprächstermin vereinbaren.
3.4.3. Beratungslehrer und Streitschlichter
Ebenso wie schon in der Erprobungsstufe stehen selbstverständlich auch die Beratungslehrer und Streitschlichter als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
3.5. Präventionsangebote in der Mittelstufe
Neben den oben genannten etablierten Schwerpunkten des Beratungsangebots bieten wir im Rahmen des schuleigenen Präventionskonzepts einige weitere feste Programmpunkte an.
Hier einige Beispiele:
Als außerschulischen Referenten laden wir beispielsweise im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 einen Polizei-Hauptkommissar ein, der jede Klasse innerhalb einer Doppelstunde besucht und die Jugendlichen zum Thema Suchtprophylaxe über die Gefahren des Drogenkonsums informiert. Begleitet wird dieses Angebot von unsrer Schulsozialarbeiterin, die die 8. Klassen kurz vorher besucht und sie auf die Thematik vorbereitet.
Darüber hinaus wurde in Zusammenarbeit mit unserem Präventionsteam und externen Anbietern am Ende der letzten Schuljahre für die einzelnen Jahrgangsstufen ein Projekttag zu beispielsweise den Themen Selbststärkung, Alkoholmissbrauch oder Themen der Sexualpädagogik angeboten. Derzeit arbeitet das Präventionsteam an einer Institutionalisierung und Implementierung dieses Angebots im Schulprogramm.
Wir streben zudem gemäß unserem Leitbild einen nachhaltigen und gesunden Umgang mit den eigenen Ressourcen und denen der Umwelt an. Das stellen wir zum Beispiel jährlich zum Schuljahresende während des Gesundheitstages, der für alle Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Q2 vorgesehen ist, unter Beweis.